Das CVUA-RRW ist in NRW für die Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) zuständig.
Die Probennahme erfolgt durch Kreisordnungsbehörden der Kommunen risikoorientiert, sodass nicht nur Proben aus dem Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten, sondern auch aus Apotheken und dem Internethandel zur Untersuchung eingereicht werden. Durchschnittlich werden ca. 900 Nahrungsergänzungsmittel im Jahr untersucht.
Die Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln ist groß, sodass es auch eine Vielzahl unterschiedlicher Matrices (z.B. Tabletten, Kapseln, Pulver, Shots, Sachets, Gummibärchen, Öle) und Zutaten gibt. Als Zutaten werden hierbei nicht nur Vitamine und Mineralstoffe, sondern auch Pflanzenextrakte, Aminosäuren und andere physiologisch wirksame Substanzen verwendet.
Um die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ verwenden zu dürfen, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein: Das Produkt muss die allgemeine Ernährung ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffe sein, sowie in einer abgemessenen kleinen Form in den Verkehr gebracht werden. Unter einem Nährstoff werden nach Nahrungsmittelergänzungsmittelverordnung (NemV) Vitamine und Mineralstoffe verstanden, Makronährstoffe wie Zucker oder Protein werden hier explizit vom Nährstoffbegriff ausgeschlossen. Aminosäuren sowie Fettsäuren werden als sonstige Stoffe eingestuft.
Nahrungsergänzungsmittel sind von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung i.S.d. Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ausgenommen, jedoch muss der Gehalt der Nährstoffe und / oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung angegeben werden. Die verpflichtenden Angaben der LMIV werden durch Hinweise, wie die Angabe der täglichen Verzehrsmenge, der Lagerung außerhalb der Reichweite von Kindern sowie einem Hinweis auf eine abwechslungsreiche Ernährung ergänzt.
Wichtige Untersuchungsschwerpunkte stellen im CVUA-RRW die Analytik von Vitaminen, Mineralstoffen (einschließlich Spurenelementen), Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakten, Süßungsmitteln, Farbstoffen dar.
Darüber hinaus wird auch im Hinblick auf den Einsatz von gesundheitsschädlichen, verbotenen Stoffen geprüft. Für die Untersuchung werden vielfältige Techniken der instrumentellen Analytik (z. B. HPLC, GC, MS, NIR, NMR) eingesetzt.
In den letzten Jahren zeichneten sich NEM im Vergleich zu anderen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs durch ihre hohe Anzahl von auffälligen Proben aus. So wurden zum Beispiel in den Jahren 2019–2022 etwa 30 % aller untersuchten NEM-Proben mit einem Hinweis versehen (z. B. Überschreitung der Höchstmengenempfehlungen des BfR und / oder Abgabe an die Arzneimittelüberwachung und / oder Status der Neuartigkeit offen). Etwa 50 % der untersuchten Proben wurden beanstandet (z. B. aufgrund von irreführenden Angaben und / oder Kennzeichnungsmängeln nach LMIV und NemV und / oder der Nicht-Einhaltung der Health - Claims - Verordnung). Nur etwa 20 % der NEM-Proben sind als unauffällig bewertet worden.