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Verbraucherschutz

Das CVUA-RRW ist Teil der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Es untersucht und bewertet rechtlich die Untersuchungsergebnisse von Proben, die planmäßig von den Kreisen und kreisfreien Städten entnommen und dem CVUA-RRW zur Untersuchung und Beurteilung eingereicht werden. Der anschließende Vollzug obliegt den Kreisordnungsbehörden.

Das Untersuchungsamt begutachtet auch Proben, die über den Verbraucher als Beschwerdeproben bei den Lebensmittelüberwachungsämtern eingehen. Die Beschwerdeproben entstammen meist den privaten Haushalten. Ebenso werden vom CVUA-RRW Proben untersucht, die als amtliche Verdachtsproben von den Behörden eingereicht werden. Proben nach akuten Krankheitsgeschehen beim Menschen, bei denen ein Zusammenhang zu den Lebensmitteln vermutet werden kann, zählen zu den Verdachtsproben.

Verbraucherschutz bei Lebensmitteln bedeutet gesundheitlichen Verbraucherschutz, indem

  • geprüft wird, ob gesundheitliche Gefahren vom Lebensmittel ausgehen wie z. B. Glassplitter als physikalische Gefahr, Salmonellen in Desserts als mikrobiologische Gefahr oder wie erhöhte Schwermetallgehalte z.B. durch Blei, Nickel oder Arsen als chemische Gefahr. 

Verbraucherschutz bei Lebensmitteln bedeutet Schutz vor Täuschung, indem

  • geprüft wird, ob Verbraucher auf Grund der Angebotsform oder Aufmachung der Lebensmittel oder wegen Abweichungen von der erwarteten Zusammensetzung getäuscht werden können. Der „Käse“ aus Pflanzenfett, das Vanilleeis ohne Vanille oder die falsche oder die fehlende Kennzeichnung von Farb-, oder Konservierungsstoffen in Lebensmitteln können Verbraucher in die Irre führen.

Der Prozentsatz auffälliger Proben, für die möglicherweise ein Rechtsverstoß („Beanstandung“) zu erwarten ist, liegt im Durchschnitt bei 12 %. Eingeschlossen sind hygienische Auffälligkeiten, als auch Abweichungen von der erwarteten Zusammensetzung oder Auffälligkeiten bei der fehlerhaften oder gar fehlenden Kennzeichnung von Zutaten oder rechtlich verpflichtenden Hinweisen.