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Aromastoffe

Das Aroma eines Lebensmittels ist die geruchliche Wahrnehmung des Lebensmittels. Üblicherweise handelt es sich dabei um ein komplexes Gemisch von flüchtigen Stoffen. Dieses Gemisch kann durch die Herstellung bzw. Zubereitung des Lebensmittels entstehen. Es kann aber auch durch den gezielten Zusatz zum jeweiligen Lebensmittel erzeugt werden. Dieser Zusatz unterliegt dem Lebensmittelrecht, als erstes ist hier die VO (EG) 1334/2008 zu nennen. 

Das CVUA-RRW ist für Aromastoffe das Schwerpunktamt für ganz NRW. 

 

Zur Überprüfung der Rechtskonformität des Einsatzes von Aromastoffen sind mehrere analytische Verfahren am CVUA-RRW etabliert. Zunächst ist hier die Aromatisierung mit Vanillearoma zu nennen. Dies ist eines der wichtigsten Aromatisierungen im Lebensmittelbereich. Neben Vanillin werden hier im Haus mittels LC-MSMS weitere Substanzen untersucht, die Rückschlüsse auf die Art des Vanillearomas, aus echter Vanille oder anderem natürlichen Ursprung oder synthetisch hergestelltem Aroma geben können.

 

Des Weiteren gibt es GC-MS-Verfahren, mit denen das Enatiomeren-Verhältnis von fruchtigen Aromastoffen bestimmt wird. Diese Verhältnisse geben wie bei der Vanille-Analytik Aufschlüsse, ob der Aromastoff aus der jeweiligen Frucht hergestellt wurde oder synthetischen Ursprungs ist. Ebenfalls mit der GC-MS werden bestimmte Aromastoffe, die einer rechtlichen Begrenzung unterliegen wie Safrol, Eugenol, Pulegon und Cumarin in Aromastoffgemischen und in Lebensmitteln untersucht. Cumarin wird darüber hinaus auch mit einem LC-MSMS-Verfahren z. B. in Backwaren und Milchprodukten untersucht.

 

In Zusammenarbeit und Unterstützung des Nationalen Referenzlabors für Lebensmittel-zusatzstoffe und Aromen (NRL FAFLAV) wirkt das CVUA-RRW auch an der Erarbeitung neuer Prüfverfahren von weiteren Aromastoffen mit, aktuell z. B. Allyhexanoat und weiteren Allylestern. Es handelt sich dabei um toxikologisch bedenkliche Stoffe, die bisher nicht untersucht werden.