Das CVUA-RRW ist zusammen mit den vier anderen CVUÄ in NRW im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für die Untersuchung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zuständig.
Weiterhin werden Tierkörper, Tierkörperteile und weitere Proben von Haus-, Nutz- und Wildtieren zur Feststellung von Tierkrankheiten und im Rahmen des Tierschutzes untersucht.
Die Probenannahme der Pathologie erreichen Sie über Tor 1.
Die Probenannahme des CVUA-RRW erreichen Sie über das Tor 2.