Amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen und den Duncker'schen Muskelegel

Trichinellose

Die Trichinellose ist eine weltweit verbreitete, selten vorkommende, parasitäre Zoonose mit mildem bis tödlichem Verlauf, die durch Fadenwürmer der Gattung Trichinella verursacht wird. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von ungenügend erhitztem, trichinösem Fleisch (z.B. von Wild- oder Hausschweinen) oder daraus hergestellten Produkten (EFSA and ECDC, 2023).

Nach aktueller EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 muss das Fleisch von Tieren, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und für Trichinen empfänglich sein können, einer Trichinenuntersuchung entsprechend der ISO 18743:2015 unterzogen werden. Dies dient dazu, das Risiko einer Infektion zu minimieren. Erst nach einem negativen Untersuchungsergebnis darf das Fleisch weiterverarbeitet und verkauft werden. Die Trichinenuntersuchung ist ein Teil der amtlichen Fleischuntersuchung und wird in NRW durch die Kreisordnungsbehörden durchgeführt. 

Mikroskopischer Nachweis von Trichinella-Larven mittels künstlicher Verdauungsmethode gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 und ISO 18743:2015

Das CVUA-RRW ist gemäß Artikel 37 Absatz 1 der EU-Kontrollverordnung als amtliches Laboratorium federführend für NRW benannt und nach der Norm EN ISO/IEC 17025 für die Methoden gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung 2015/1375 akkreditiert. 

 

Quelle:
EFSA and ECDC (European Food Safety Authority and European Centre for Disease Prevention and Control), (2024). The European Union One Health 2023 Zoonoses report. EFSA Journal, 22(12), e9106. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9106

Trichinenuntersuchung im CVUA-RRW

Als „Kompetenzzentrum Trichinen NRW“ führt das CVUA-RRW bei Fleisch von untersuchungspflichtigen Tierarten die Trichinenuntersuchung entsprechend der rechtlichen Vorgaben durch.

Die Beauftragung kann ausschließlich durch die zuständige Kreisordnungsbehörde erfolgen. Dort werden auch die zu untersuchenden Proben entgegengenommen und anschließend an das CVUA-RRW weitergeleitet. Der abschließende Untersuchungsbefund wird an die einsendende Behörde übermittelt.
Dem Probenmaterial ist ein amtlicher Probenbegleitschein in separater Form beizufügen. Jede Probe muss eindeutig gekennzeichnet sein, z.B. durch Angabe des Wildursprungsscheins oder der Wildmarkennummer. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Proben entsprechend den Anforderungen der ISO 7218:2024 ordnungsgemäß verpackt sind. Der Transport und die Lagerung der Proben sind bei einer Temperatur von 2°C bis 8°C durchzuführen. Diese Bedingungen müssen bis zur baldmöglichsten Untersuchung aufrechterhalten werden.
Nicht untersuchungsfähig sind Proben, die unter anderem

  • Anzeichen eingetretener Zersetzung zeigen,
  • tiefgefroren waren oder sind,
  • das jeweils erforderliche Probenmindestgewicht aus reinem Muskelfleisch unterschreiten. Wünschenswert ist eine Probenmenge von mindestens 50g Muskelfleisch.

Im Zuge der amtlichen Fleischuntersuchung bietet das CVUA-RRW zudem auch eine Diagnostik des Duncker'schen Muskelegels mittels Alaria alata mesocercariae migration technique (AMT) an. 

Es wird um Vorabankündigung der Proben unter trichinellenuntersuchung@cvua-rrw.de gebeten.

Auditierung von Trichinenuntersuchungsstellen in NRW durch das CVUA-RRW

Seit dem 01.01.2020 ermöglicht die aktuelle EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 eine Befreiung von der Pflicht zur Akkreditierung gemäß den Anforderungen der DIN EN/IEC 17025 für Trichinenuntersuchungsstellen.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Akkreditierung sind, dass Laboratorien ausschließlich den Nachweis von Trichinen in Fleisch erbringen, dabei die Methoden gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 anwenden und regelmäßig mit erfolgreichem Ergebnis an Eignungs- oder Laborvergleichstests, die von den nationalen Referenzlaboratorien organisiert werden, teilnehmen. In diesem Zusammenhang dürfen Trichinenuntersuchungen nur unter der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörden oder eines gemäß Artikel 37 Absatz 1 benannten und nach der Norm EN ISO/IEC 17025 für die in Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung über amtliche Kontrollen genannten Methoden akkreditierten amtlichen Laboratoriums durchgeführt werden.

Nach Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2019 dürfen in Nordrhein-Westfalen die Trichinenuntersuchungen unter der Aufsicht der Kreisordnungsbehörden erfolgen.

Das CVUA-RRW bietet den Kreisordnungsbehörden eine umfassende Betreuung der in NRW ansässigen Trichinenuntersuchungsstellen, die in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf den neuen, vereinfachten Rahmenbedingungen basiert. 

Die Betreuungsinhalte umfassen unter anderem:

  • In Form von Audits die Überprüfung der Organisation, technischen und baulichen Voraussetzungen, der Arbeit und Dokumentation sowie der Teilnahme des Personals an Fortbildungsmaßnahmen
  • Bereitstellung von einschlägigen Dokumenten, insbesondere von erforderlichen Prüfmethoden und Standardarbeitsanweisungen
  • Angebot von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen

     

Für Rückfragen steht die E-Mail-Adresse trichinenaudit@cvua-rrw.de zur Verfügung.