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Fortbildung „Trichinella 2024 – ist hier der Wurm drin?“

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Die Fadenwürmer der Gattung Trichinella verursachen die lebensmittelbedingte Trichinellose, eine Zoonose. Die Parasiten können die Muskulatur vieler fleisch- und aasfressender Wildtiere (z.B. Wildschweine, Schwarzwild) und einiger Haustierarten (z.B. Hausschweine) und einiger Vögel (z.B. Krähen) befallen. Der Mensch kann sich durch den Verzehr von ungenügend erhitztem, trichinenhaltigem Fleisch infizieren, wobei es zu schweren gesundheitlichen Problemen führen kann.

Sofern Fleisch, von für Trichinella sensiblen Tieren zum Verzehr durch den Menschen vorgesehen ist, besteht im Rahmen der Fleischuntersuchung eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden. 

Bis Ende 2019 bestand für die Trichinenuntersuchungsstellen gemäß der (aufgehobenen) EU-Kontrollverordnung eine Pflicht zur Akkreditierung nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005. In Nordrhein-Westfalen fungierte das CVUA-RRW als zentrales, akkreditiertes „Dach“-Prüflabor, wenn sich die Trichinellenuntersuchungslabore der Kreisordnungsbehörden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Wahrnehmung der Trichinellenuntersuchungen unter Zuhilfenahme der Akkreditierung des CVUA-RRW akkreditieren lassen wollten. 

Die Pflicht zur Akkreditierung ist mit der aktuellen EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) seit dem 01.01.2020 für amtliche Laboratorien, die sich ausschließlich mit dem Nachweis von Trichinen in Fleisch befasst sind, entfallen. Voraussetzung für die Befreiung von der Akkreditierung ist die Verwendung einer in der Kontrollverordnung vorgeschriebenen Methode und dass die Trichinenuntersuchung unter der Aufsicht der zuständigen Behörden oder eines amtlichen Laboratoriums durchgeführt wird, das gemäß Art. 37 Abs. 1 der EU-Kontrollverordnung akkreditiert ist. 
Eine weitere zu erfüllende Anforderung ist die regelmäßige Beteiligung mit zufriedenstellendem Ergebnis an den Laborvergleichsuntersuchungen (LVU) oder Eignungstests, die von den nationalen Referenzlaboratorien organisiert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreisordnungsbehörden die zuständige Behörde. 
Mit der aktuellen EU-Kontrollverordnung haben die bisher öffentlich-rechtlichen Verträge zur Wahrnehmung der Trichinellenuntersuchung ihre Grundlage verloren. Das CVUA-RRW bietet den Kreisordnungsbehörden seitdem eine Betreuung auf der Basis der neuen, abgeschwächten Rahmenbedingungen in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Unterstützung der Kreisordnungsbehörden im Rahmen des Nachweises von Trichinen in Fleisch an. Inhalt sind regelmäßige Audits, Überprüfung der Dokumentation aber auch die regelmäßige Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten in den Trichinenuntersuchungslaboren. 

Am 03. Dezember veranstaltete das CVUA-RRW, die Fortbildung „Trichinella 2024“ im LANUV in Duisburg. 
Hierzu wurden all diejenigen Trichinenuntersuchungsstellen (TUS) eingeladen, welche mit dem CVUA-RRW einen Vertrag zur externen Auditierung abgeschlossen haben. Wir haben uns sehr über die Teilnahme von über 90 Personen stellvertretend für 22 TUS aus ganz NRW gefreut.

Auch in diesem Jahr hat Frau Dr. Sachsenröder vom Nationalen Referenzlabor für Trichinella, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Berlin, direkt vor Ort referiert und uns wertvolle Einblicke in die Trichinenuntersuchung, einschließlich Methoden, Fehleranalyse und LVU Ringversuch, gegeben. 
Das CVUA-RRW stellte die neue Geschäftsbereichsleitung „Tiergesundheit“, Frau Dr. Swyen, und der Fachgebietsleitung „Zoonosen“, Frau Dr. Roszyk sowie die Auditorinnen Frau Windhövel und Frau Garthof vor. Als „Kompetenzzentrum Trichinen NRW“ wurden die internen Strukturen und Abläufe näher erläutert. Darüber hinaus wurden ein Rückblick und Feedback über die Audits der Jahre 2022 bis 2024 gegeben. 

Die Fortbildung „Trichinella“ wird im Zwei- Jahres- Rhythmus vom CVUA-RRW veranstaltet. Sie ist eine wichtige Plattform für den Austausch der TUS in NRW untereinander, sowie mit dem BfR Berlin, LANUV und Ministerium. 

Literatur: FOOD & HYGIENE / Ausgabe 08 / 2020; © BEHR’S VERLAG, HAMBURG