In vielen heimischen Supermärkten leuchtet zurzeit die orangefarbige Kakifrucht. Diese tomatenähnlich aussehende Frucht sollte nur in reifem Zustand verzehrt werden.
Darauf weist das CVUA-RRW hin, wo in den letzten Tagen Beschwerden von Verbrauchern zum Geschmack der Frucht eingingen. Die klassische Kaki hat einen hohem Gerbsäureanteil und ist in unreifem Zustand ungenießbar. Sie schmeckt dann herb-sauer und nach dem Genuss bleibt ein pelziges und betäubendes Gefühl im Mundraum zurück. Die Kakifrucht ist erst reif, wenn das Fruchtfleisch weich und geleeartig ist. Dann schmeckt sie aromatisch süß mit einem birnen- und aprikosenartigen Aroma.
Da Kakifrüchte in reifem Zustand sehr empfindlich sind, werden sie häufig noch unreif verkauft. Feste Früchte sollte man am besten bei Zimmertemperatur nachreifen lassen, bis sie sich butterweich anfühlen.
Weitere Informationen sind auch dem Jahresbericht 2010, Seite 52, des CVUA-RRW zu entnehmen.