Tierkrankheiten und Tierseuchen sind meist durch Infektionserreger hervorgerufene Erkrankungen, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Heim- und Zootieren auftreten oder von andere Tieren auf diese übertragen werden können.
Die Tierkrankheiten und Tierseuchen (TS) wurden mit Inkrafttreten des AHL (Animal Health Law) am 21.04.2021 in Kategorieren (A bis E) nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft, was eine abgestufte Bekämpfung bedeutet:
A TS kommen in der EU nicht vor: unverzügliche Bekämpfung - vorher anzeigepflichtig
B TS mit EU-weiter Bekämpfung: Ziel ist Eradikation (obligatorisch) - vorher i.d.R. anzeigepflichtig
C TS nur in einigen MS relevant: Maßnahmen zur Nichtausbreitung der Seuche und wegen Seuchenfreiheit bzw.
Tilgungsprogrammen,(Artikel 9 bzw. 10 RL 64/432/EWG) (optionale Maßnahmen)
D Eintrag in EU oder Ausbreitung zwischen Mitgliedsstaaten durch getroffene Maßnahmen verhindern
E zu überwachende Tierseuchen (Surveillance)
Monitoring- und Sanierungsprogramme dienen der Tilgung bestimmter Tierkrankheiten bzw. beugen einer Seucheneinschleppung vor (z. B. Einschleppung der klassischen Schweinepest aus Wildschweinbeständen in Haustierbestände, Haus- und Wildgeflügelmonitoring auf AI [Aviäre Influenza], BHV1-Monitoring 2023/24 im RB Düsseldorf und Kreis Borken).
Hier finden Sie weiterführende Informationen (externe Links zum Friedrich-Loeffler-Institut/FLI) zu folgenden Tierkrankheiten, aufsteigend von A bis Z sortiert:
- Aujeszky'sche Krankheit (C+D+E)
- BHV1 (C+D+E)
- Blauzungenkrankheit (C+D+E)
- BSE/TSE
- BVD/MD (C+D+E)
- Infektiöse Anämie (D+E)
- Influenza A Geflügel ( HPAI: A+D+E, LPAI: D+E)
- Klassische Schweinepest (A+D+E)
- Afrikanische Schweinepest (A+D+E)
- Maul- und Klauenseuche (A+D+E)
- Paratuberkulose (E)
- Q-Fieber (E)
- Salmonellen (beim Geflügel: D+E)
- Tollwut (B+D+E)
- Tuberkulose (B+D+E)