Allgemein
Mit dem Begriff „Gentechnik“ werden Verfahren bezeichnet, mit denen Erbgut (DNA) durch besondere Techniken in Organismen eingebracht und dadurch neu kombiniert wird. Die gentechnische Übertragung der Erbinformation erfolgt entweder direkt (Mikroinjektion, Mikroprojektil-Beschuss) oder über Vektoren (Viren, bakterielle Plasmide).
Ein GVO ist folglich ein vermehrungsfähiger Organismus, dessen genetisches Material so verändert ist, wie es unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt.
Neben der molekularbiologischen Analyse von Lebensmitteln und in der Tierseuchendiagnostik werden am CVUA RRW auch molekularbiologische Untersuchungen im Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung (§ 13 der Errichtungsverordnung) nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) durchgeführt. Diese Untersuchungen werden von den Bezirksregierungen, dem LANUV und dem MKULNV beauftragt.
Saatgut
Im Auftrag des LANUV wird Maissaatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) überprüft. Ein Aussäen von Saatgut, das mit nicht zugelassenen GVOs verunreinigt ist, stellt eine illegale Freisetzung nach dem GenTG dar.
Monitoring
Zur Kontrolle der Ausbreitung gentechnisch veränderter Rapspflanzen in der Umwelt findet ein jährliches Monitoring statt. Dazu werden Blattproben auf verschiedenen Flächen in NRW gesammelt und nach Hinweisen auf Sequenzen von GVOs untersucht.
Experimentelle Gentechniküberwachung
Im Auftrag der Bezirksregierungen werden Proben (Bakterien und Viren) aus gentechnischen Anlagen auf ihre Identität überprüft.