Von Apfel über Honig bis Ziegenkäse, von lactosefreier Milch zu Hafermilch, von Fertigprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln bis zu den veganen, vegetarischen oder tierischen Lebensmitteln – die Vielfalt der heute auf dem Markt angebotenen Lebensmittel, neue Ernährungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, eine Vielzahl an Allergien und Unverträglichkeiten sowie weltweite Handelswege erfordern eine effiziente Lebensmittelüberwachung, um die Sicherheit der Lebensmittel gewährleisten zu können. Eine Fülle von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU soll Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen und den redlichen Handelsbrauch gewährleisten.
In diesem Rahmen werden von Lebensmittelkontrolleuren der Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise, kreisfreien Städte und des Landes NRW aus dem Warenangebot der Hersteller, Importeure, des Handels, von Märkten, aus Gaststätten und aus Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Lebensmittelproben als amtliche Proben entnommen. Die Auswahl der Produkte erfolgt dabei risikoorientiert, wobei z. B. häufig auftretende Probleme („Dauerbrenner“) oder aktuelle Vorkommnisse zu einer intensiveren Überwachung führen.
Das CVUA-RRW prüft als Labor im Auftrag der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit einer Vielzahl unterschiedlichster Untersuchungen
- ob von den entnommenen Lebensmittelproben gesundheitliche Gefahren ausgehen (physikalische, mikrobiologische oder chemische Gefahren wie z. B. Glassplitter im Lebensmittel, Salmonellen in Desserts, Schimmelpilzgifte) und
- ob Verbraucher auf Grund der Angebotsform oder Aufmachung der Lebensmittel oder wegen Abweichungen von der erwarteten Zusammensetzung getäuscht werden können (z. B. Schinkenimitate, „Käse“ aus Pflanzenfett, Vanilleeis ohne Vanille, falsche oder fehlende Kennzeichnung).
Die im CVUA-RRW untersuchten Lebensmittel sind der Anlage 1 der Errichtungsverordnung zu entnehmen.
Zusätzlich zu den Stichproben werden von den Lebensmittelüberwachungsämtern Beschwerdeproben von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verdachts-, Nach- und Verfolgsproben eingesandt.
In den meisten Bereichen gelten als Grundlage der Beurteilung europäische Rechtsvorschriften (z. B. die „EU-Basisverordnung“ VO (EG) 178/2002). Darüber hinaus gibt es eine Reihe nationaler Regelungen, wobei das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die Basis bildet. Es werden aber auch Standards herangezogen, die die Verkehrsauffassung und damit Verbrauchererwartung widerspiegeln. Dazu zählen auf nationaler Ebene z. B. die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches.
Dabei befinden sich sowohl die anerkannten Untersuchungsstandards als auch die rechtlichen Bestimmungen in einer fortwährenden Weiterentwicklung.
Im CVUA-RRW angekommen, wird jeder Probe ein Prüfplan zugeordnet. Nach der anschließenden Untersuchung in den verschiedenen Laboratorien werden die Untersuchungsergebnisse von Gutachtern in einem Prüfbericht zusammengefasst und bewertet.
Im Anschluss an die Untersuchung und Begutachtung erfolgt – wenn nötig – die weitere Verfolgung durch die Ordnungsbehörden in Form von Belehrungen, Verwarnungen und Bußgeldbescheiden. In gravierenden Fällen werden auch Strafverfahren eingeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).