Allgemein
Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete, anzeigepflichtige Infektionskrankheit, die sowohl Säugetiere als auch den Menschen befallen kann. Epidemiologisch unterscheidet man aufgrund der betroffenen Wirte die sylvatische Tollwut (Hauptüberträger Füchse, Wölfe, Dachse, Waschbären) und die urbane Tollwut (Hauptüberträger streunende Hunde), die vor allem in Indien und Afrika eine Rolle spielt. Eine Sonderform stellt die Fledermaustollwut dar, die unabhängig von der terrestrischen Tollwut existiert. Es kommt hier nur selten zu einer Übertragung auf Menschen und Haus- und Wildtiere.
Deutschland ist seit 2008 offiziell frei von der terrestrischen Tollwut.
Erreger
Das Tollwutvirus gehört innerhalb der Familie der Rhabdoviridae zur Gattung der Lyssaviren. Man unterscheidet mindestens 7 Serotypen.
Das Virus wird von Infizierten über die Speicheldrüsen ausgeschieden und überwiegend durch Bisskontakt übertragen. Aber auch eine Übertragung über Hautwunden und Schleimhäute ist möglich.
Das Virus gelangt über die Bissstelle und die dortigen Nervenfasern zum Rückenmark und von dort aus zum Gehirn, wo eine Encephalomyelitis (Entzündung des Gehirns und des Rückenmarks) entsteht. Vom Gehirn aus wandert das Virus dann in die Speicheldrüsen.
Krankheitsbild/Klinik
Die Inkubationszeit der Tollwut kann je nach Eintrittspforte stark variieren. Inkubationszeiten zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten sind beschrieben.
Auch die Symptome der Tollwut sind vielfältig. Bei Haus- und Wildtieren stehen zu Beginn der Erkrankung Verhaltensänderungen im Vordergrund. Häufig kommt es zu Aggressivität („rasende Wut“), Schluckbeschwerden und Speicheln, gefolgt von Lähmungen und Krämpfen. Der Tod tritt nach wenigen Tagen ein. Wenn die Lähmungserscheinungen im Vordergrund stehen, spricht man von „stiller Wut“.
Diagnose
Die Diagnose der Tollwut erfolgt am toten Tier. Dabei wird das Gehirn des Tieres untersucht. Der Nachweis des Tollwutantigens erfolgt an Abklatschpräparaten mithilfe eines tollwutspezifischen Antikörpers (Immunfluoreszenztest). Bei Personenkontrakt wird noch zusätzlich eine zellkulturelle Untersuchung zur Anzüchtung des Virus durchgeführt. Positive Proben müssen vom Nationalen Referenzlabor für Tollwut am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden.